Mangelnde Rücksicht gegenüber Zweiradfahrern im Straßenverkehr führt immer wieder zu schweren, oft tödlichen Unfällen. Motorrad- wie Fahrradfahrer werden unter anderem aufgrund ihrer schmalen Silhouette und zu niedrig eingeschätzter Geschwindigkeit häufig zum Opfer unaufmerksamer Pkw- und Lkw-Fahrer.
Moment mal, Herr Kunze, was wird das denn jetzt? Eine Einleitung à la: „Fahrt alle vorsichtiger, liebe böse Autofahrer, und die Welt wird ganz toll“, oder noch mal Fahrschule? – Nein. Nicht ganz. Zumindest nicht nur.
Kürzlich las ich in der Zeitung von einem Bikertreffen mit dem Motto: „Mehr Aufmerksamkeit gegenüber Zweiradfahrern im Straßenverkehr“
(o.ä.). Das scheint Not zu tun. Allerdings wird nicht nur Unaufmerksamkeit, sondern eine generelle Einstellung Zweiradfahrern zum Problem.
Motorradfahrer, gern als fahrende Organspender abgestempelt, leben nicht nur aufgrund ihrer eigenen Fahrweise im Straßenverkehr gefährlich. Seit ein guter Freund bei einem Motorradunfall lebensgefährlich verletzt wurde, ihm wurde die Vorfahrt genommen, geht mir beim Hören derartiger Pauschalisierung der Hut hoch.

Als Fahrradfahrer kenne ich ähnliche Situationen – nur allzu oft wird man von Pkw- und Lastwagenfahrern abgedrängt, geschnitten, viel zu schnell und viel zu nah überholt. Manche Autofahrer sind anscheinend der Meinung, ein prinzipielles Recht darauf zu haben, Radfahrer in jeder Situation mit jeder beliebigen Geschwindigkeit überholen zu dürfen – das ist es, was mich am häufigsten zum Fluchen bringt. Fährt der
Radfahrer vor einem zu knappen Überholvorgang unwillkürlich einen halben Meter nach links, ist es um ihn geschehen. Ein Radfahrer hat nun mal keine Knautschzone! Man merkt manchen Autofahrern das Wissen an, in einem Unfall der Stärkere zu sein.
Zur Erinnerung: Laut StVO hat das Überholen so zu erfolgen, dass eine
Gefährdung aller Beteiligten
ausgeschlossen ist. Insbesondere muss ein ausreichender seitlicher Abstand eingehalten werden
(beides §5 (4) StVO). Gerichte erachten in der Regel einen Abstand von
mindestens 1,5 Metern als ausreichend, bei höheren Geschwindigkeiten auch mehr. Diese Fahrschullektion liegt offensichtlich bei vielen lange zurück. Und: Jedem Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn steht grundsätzlich erst mal eine Spur zu. Wenn kein Platz ist, muss eben hinter dem Radfahrer geblieben werden.
Vor kurzem ist mir Folgendes passiert: Ich rolle als Radfahrer an eine Ampelkreuzung heran
(Chemnitz Margaretenstr./Frankenberger Str. aus Richtung Emilienstr.) und will rechts an den Fahrzeugen vorbeifahren – diese Möglichkeit ist nun mal einer der wenigen rechtlichen Vorzüge, die man als Radfahrer gegenüber Autofahrern hat. Entgegen Gerüchten ist es legal, wenn genug Platz ist (§5 (8) StVO). Kurz bevor ich rechts an einem der stehenden Fahrzeuge vorbeifahre, sehe ich eine ältere Hand die Tür öffnen. Ich kann noch bremsen und denke mir: Der wird mich wohl nicht gesehen haben und will aussteigen. Er hat einen Fehler gemacht, passiert. Laut Verkehrsordnung muss man sich zwar vergewissern, dass man beim Öffnen der Tür niemanden behindert (§14), aber das verzeihe ich ja. Ich warte, doch da will anscheinend doch niemand aussteigen, na so was. Die Tür bleibt offen. Nach einer Weil zeigt die Ampel grün. Die Tür schließt sich. Der Wagen fährt ab. Wie bitte?
Hier legt jemand vorsätzlich aggressives und gefährliches Verhalten gegen mich an den Tag, aber zu welchem Zweck? Um Wut gegenüber „Rambo-Radlern“ an einem willkürlichen Beispiel mal so richtig zu zeigen? Radfahrer sind einzeln betrachtet gefährdetere Verkehrsteilnehmer und in einem Unfall stets unterlegen. Müssen das Autofahrer unbedingt durch rücksichtslose Fahrweise noch betonen? Radfahrer behindern Autofahrer, aber haben Autofahrer ein Recht darauf, ungehindert an ihr Ziel zu kommen? Und behindern Autofahrer nicht Radfahrer ebenso?
Doch der schlechte Ruf von Radfahrern im Straßenverkehr äußert sich nicht nur im Fahrverhalten von Autofahrern. Er durchdringt die Gesellschaft und damit auch die Verwaltung in einer Art, die zum Beispiel dazu führt, dass Radfahrer auf
Radwege abgeschoben werden.
Ich nenne kurz, was Udo Steinbach auf
dieser Webseite ausführlich darlegt: Es herrscht, wo Radwege existieren, Benutzungspflicht. Doch Radfahrer werden mit Radwegen eher diskriminiert und gefährdet, als dass ihnen damit geholfen wird oder gar die Sicherheit erhöht würde. Radwege sind verwinkelter, schmaler, holpriger, meist dreckiger und länger als die Fahrbahn. Sie sind schlechter beleuchtet, gewähren weniger Sicht und sind vollgestellt mit Hindernissen, wie Fußgängern, Mülltonnen, Schildern und Laternen. Sie sind, entgegen einem Versprechen, nicht getrennt vom Autoverkehr – das merkt man an jeder Kreuzung und wenn man sich überlegt, welches Hindernis Bordsteine und Grünstreifen für ein außer Kontrolle geratenes Kraftfahrzeug darstellen:
gar keines.
Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Da wäre zum Beispiel als
relativ gutes Beispiel der größte Teil des Radweges zwischen Chemnitz/Beutenberg und Niederwiesa. Er ist deutlich durch einen Graben und Bäume sowie Leitplanken, insgesamt etwa 5–10 m, von der Schnellstraße getrennt. Er ist asphaltiert, meist sauber, direkt und meist hindernisfrei. Nicht perfekt, aber ziemlich gut.
Eine Idee, die unter Umständen Zukunft haben könnte, ist der
Shared Space. Dabei soll der Verkehrsraum auf eine einheitliche Fläche vereinfacht und auf Verkehrsschilder und Ampeln möglichst verzichtet werden. Wesentlich daran ist, dass Regeln und Verbote durch soziale Richtlinien ersetzt werden und das Miteinander der Verkehrsteilnehmer erhöht werden soll. Vor allem soll keine einseitige Bevorzugung bestimmter Arten von Verkehrsteilnehmern erfolgen, wie heute die Bevorzugung von Kraftfahrzeugführern gegenüber Fußgängern und Radfahrern. Es ist offen, ob dies für Hauptstraßen durchsetzbar ist und zu einem besseren Verkehrsfluss für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer führen würde, doch es wäre im Falle einer Bestätigung zu begrüßen, wenn diese Verkehrsform oder eine andere fahrradfreundlichere allgemeine Anerkennung fände. Ein erster und der wichtigste Schritt wäre die Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht –
gute Radwege brauchen diese nicht! Dann würde vielleicht der konservative Ansatz, der unter anderem das nie geprüfte, erlogene Konzept der Radwege enthält, durch einen wissenschaftlich fundierten Ansatz ersetzt.